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RG, 26.10.1914 - Rep. VI. 201/14 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Anwendung des § 254 BGB., insbesondere unter Berücksichtigung des § 3 des Gesetzes, betr. die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt vom 15. Juli 1895 (RGBl. S. 301).
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Anwendung des § 254 BGB.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 85, 372
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.06.1959 - II ZR 3/58
Rechtsmittel
Hat jedoch der Schiffsführer des beschädigten klägerischen Schiffes den Unfall ursächlich mitverschuldet, so mindert sich die Schadensersatzpflicht der beteiligten beklagten Schiffsführer gemäß § 234 BGB um den Grad des ursächlichen Verschuldens des Schiffsführers des klägerischen Schiffes, für das der klagende Schiffseigner gemäß § 3 BSchG (entsprechend § 485 HGB) einzustehen hat (RGZ 55, 316, 321; 85, 372; 111, 37, 38; Vortisch/Zschucke BSchG § 3 Anm. 6 c). - BGH, 23.05.1957 - II ZR 336/55
Rechtsmittel
Ein Verschulden der Schiffsbesatzung müssen sich die Klägerinnen, die ihre Ansprüche von der Schiffseignerin herleiten, ohne Entlastungsmöglichkeit entgegenhalten lassen (vgl. § 3 BSchG; RGZ 85, 372). - BGH, 23.01.1958 - II ZR 296/56
Rechtsmittel
Die gegen den Beklagten gerichtete Klage trifft diesen sowohl in seiner Eigenschaft als Führer der "H." als auch in seiner Eigenschaft als Schiffseigner; ob ein Mitverschulden, an der Entstehung des Schadens der Klägerin nach § 254 BGB in Verbindung mit § 3 BSchG (ohne Entlastungsmöglichkeit nach § 831 BGB, RGZ 55, 316 [321]; 85, 372) oder nach § 736 HGB zu beurteilen ist, kann dahingestellt bleiben (…vgl. dazu Vortisch/Zschucke BSchG 2. Aufl. § 92 Anm. 10 a;… Schaps, Seerecht 2. Aufl. HGB § 736 Anm. 7 ff); denn in beiden Fällen wäre Voraussetzung dafür, daß sie ihren eigenen Schaden teilweise selbst zu tragen hätte, das Verschulden eines Besatzungsmitgliedes der "R.".